Ausbildung zum Baugeräteführer

Anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die in der Ausbildungsverordnung genannten Tätigkeiten werden sowohl im Betrieb als auch in überbetrieblichen Ausbildungsstätten vermittelt.

1. Ausbildungsjahr 
Einrichten und Sichern von Baustellen; Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen; Arbeiten in der Bautechnik; Handhabung von Vermessungsgeräten; Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen; Handhabung von Bauteilen, Baugruppen, und Systemen von Baugeräten; Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie Hydraulikölen

2. Ausbildungsjahr 
Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden; Metalle thermisch behandeln; Arbeiten in der Bautechnik; Bauteile nach Richtung, Lage und Höhe einmessen; Baugeräte umrüsten; Baugeräte im Straßenverkehr führen; Bauteile und Baugruppen instandsetzen; Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahrs

3. Ausbildungsjahr 
Schwerpunkt: Straßen- und Tiefbau; Handhabung von Bremssystemen; Inbetriebnahme und Führen von Baugeräten

Aufstiegsfortbildung:

  • Polier (geprüft)
  • Meister-Ausbildung


Weitere Informationen erhalten Sie von: 
Stefan Neumeyer, Telefon 06887 307-141 oder 0173 3080 141