Anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die in der Ausbildungsverordnung genannten Tätigkeiten werden sowohl im Betrieb als auch in überbetrieblichen Ausbildungsstätten vermittelt.
1. Ausbildungsjahr
Einrichten und Sichern von Baustellen; Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen; Arbeiten in der Bautechnik; Handhabung von Vermessungsgeräten; Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen; Handhabung von Bauteilen, Baugruppen, und Systemen von Baugeräten; Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie Hydraulikölen
2. Ausbildungsjahr
Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden; Metalle thermisch behandeln; Arbeiten in der Bautechnik; Bauteile nach Richtung, Lage und Höhe einmessen; Baugeräte umrüsten; Baugeräte im Straßenverkehr führen; Bauteile und Baugruppen instandsetzen; Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahrs
3. Ausbildungsjahr
Schwerpunkt: Straßen- und Tiefbau; Handhabung von Bremssystemen; Inbetriebnahme und Führen von Baugeräten
Aufstiegsfortbildung:
- Polier (geprüft)
- Meister-Ausbildung
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Stefan Neumeyer, Telefon 06887 307-141 oder 0173 3080 141